Lottogewinne bis 1000.- sind steuerfrei

Seit Anfang Jahr sind Einzel-Lottogewinne bis zu einem Betrag von CHF 1000 aus einer Lotterie von der Verrechnungssteuer befreit (bisher lag die Grenze bei CHF 50). Gleichzeitig haben die eidgenössischen Räte beschlossen, dass einzelne Lotteriegewinne bis CHF 1000 ab 2014 auch von der Direkten Bundessteuer befreit sind. Weiter können fünf Prozent oder maximal CHF 5000 der Einsatzkosten abgezogen werden (bisher unbeschränkt). Ab 2016 müssen die Kantone bestimmen, welche Freigrenzen sie für die Staats- und Gemeindesteuern festlegen wollen.

Gewinne aus Glücksspielen in der Schweiz und im Ausland sind in fast allen Kantonen steuerpflichtig. Dazu gehören auch Gewinne aus Sportwetten (Totospiele). 35 % des Gewinns sind vom Veranstalter der Lotterie als Verrechnungssteuer an die Eidgenössische Steuerverwaltung zu überweisen. Diese wird bei korrekter Deklaration des Gewinnes in der Steuererklärung wieder zurückerstattet.

(Jusletter 4.06.12. www.weblaw.ch)

Nachfolgend finden Sie den Link zur Finanzdirektion des Kt. Bern im Zusammenhang mit Lottogewinnen:

Finanzdirektion des Kt. Bern