Frühpensionierung oder Rentenaufschub? So flexibel ist die AHV
Mit einer höheren Rente wird belohnt, wer im Pensionsalter weiterarbeitet. Umgekehrt verhält es sich, wenn man vor dem regulären AHV-Alter in Pension gehen möchte. Welche Variante sich unter dem Strich besser rechnet, hängt unter anderem von Ihrer Steuersituation ab.
Wer vorzeitig in Pension gehen möchte, kann seine AHV-Rente schon ein oder zwei Jahre vor dem ordentlichen AHV-Alter beziehen. Die Rente wird dann lebenslang gekürzt – um 6,8 Prozent pro Vorbezugsjahr. Handkehrum: Wer länger erwerbstätig bleibt, kann die Rente um bis zu fünf Jahre aufschieben. Wenn man sie zum Beispiel um drei Jahre aufschiebt, erhöht sie sich um 17,1 Prozent (siehe Tabelle).
Viele fragen sich, wann sich ein solcher Vorbezug oder Aufschub lohnt. Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Es hängt von der Lebenserwartung und der persönlichen Finanz- und Steuersituation ab.
Ein Beispiel: Herr Müller schiebt seine AHV-Rente um drei Jahre auf. Ohne Steuereffekte erhält er bis 85 insgesamt 561’340 Franken. Bei einem regulären Bezug wären es 564’000 Franken. Herr Müller muss also mindestens etwa 86 Jahre alt werden, bis sich der Aufschub für ihn lohnt (siehe Tabelle).
Wer seine Rente aufschieben möchte, muss seine AHV-Zweigstelle informieren – und zwar spätestens ein Jahr, nachdem das reguläre AHV-Alter erreicht wurde. Wie lange der Aufschub dauern soll, muss man nicht sofort festlegen, und man kann ihn im ersten Jahr auch widerrufen.
Eine häufige Frage ist auch, ob man weiterhin AHV-Beiträge zahlen muss, wenn man vor dem ordentlichen Rentenalter in Pension geht. Das ist tatsächlich der Fall. Denn die Beitragspflicht endet für Männer mit 65 und für Frauen mit 64 Jahren. Je nach Vermögen und Einkommen werden dann AHV-Beträge von 478 bis 23’900 Franken fällig – pro Jahr und Person. Die Beiträge darf man vom steuerbaren Einkommen abziehen. Die Beitragspflicht kann übrigens entfallen, wenn ein Ehepartner erwerbstätig bleibt und bestimmte Bedingungen erfüllt.
Wer schrittweise in Rente geht oder nach der Pensionierung noch Teilzeit arbeitet, kann seine AHV-Beiträge unter Umständen senken und den nichterwerbstätigen Ehepartner ganz oder teilweise von der Beitragspflicht befreien.
Vergleich: Vorbezug, Aufschub und regulärer Bezug der AHV-Rente:
Beispiel: Alleinstehender Mann, maximale AHV, Angaben in Franken
Total Renten | Vorbezug um 2 Jahre | Regulärer Bezug | Aufschub um 3 Jahre |
Jährlich | 24365 CHF | 28200 CHF | 33020 CHF |
Kürzung/ Zuschlag | -13,6% | +17.1% | |
bis Alter 70 | 170555 CHF | 141000 CHF | 66040 CHF |
bis Alter 75 | 292380 CHF | 282000 CHF | 231140 CHF |
bis Alter 76 | 316745 CHF | 310200 CHF | 264160 CHF |
bis Alter 77 | 341110 CHF | 338400 CHF | 297180 CHF |
bis Alter 78 | 365475 CHF | 366600 CHF | 330200 CHF |
bis Alter 79 | 389840 CHF | 394800 CHF | 363220 CHF |
bis Alter 80 | 414205 CHF | 423000 CHF | 396240 CHF |
bis Alter 85 | 536030 CHF | 564000 CHF | 561340 CHF |
bis Alter 90 | 657855 CHF | 705000 CHF | 726440 CHF |