Feuerwehrsold künftig steuerfrei
Wer in einer Miliz-Feuerwehr Dienst leistet, muss seinen Sold künftig nicht mehr als Einkommen versteuern.
Steuerfrei ist gemäss dem Beschluss der Räte ein Sold von bis zu 5000 Franken.
Die Steuererleichterung gilt ausschliesslich für den Sold. Der Nationalrat hatte zunächst auch Entschädigungen einschliessen wollen, folgte nun aber dem Ständerat, der die Steuerbefreiung wie der Bundesrat auf dem Sold beschränken wollte.
Von der Steuer befreit werden soll aber nur der Sold für die «Kerntätigkeit» der Milizfeuerwehr, wie das Finanzdepartement in einer Medienmitteilung schreibt: Die Rettung von Mensch und Tier, die Brandbekämpfung, allgemeine Schadenwehr und Elementarschadenbewältigung.
Mit der neuen Regelung ist der Feuerwehrsold dem Sold aus dem Militärdienst gleichgestellt.
( SDA, 30.05.2011, www.parlament.ch)
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