FAQ – Frequently Asked Questions
Sind Einlagen in den Erneuerungsfonds (von Stockwerkeigentümer- Gemeinschaften) abzugsfähig?
Ja. Die jährlichen Einlagen können als Liegenschaftsunterhalt zum Abzug gebracht werden.
Ich habe eine Ferienwohnung im Wallis. Muss ich diese Ferienwohnung im Kanton Bern deklarieren?
Ja. Der Wert der Liegenschaft und der Ertrag daraus werden im Kanton Bern aber nur «satzbestimmend» berücksichtigt. Das steuerbare Einkommen und das steuerbare Vermögen im Kanton Bern verändern sich dadurch nicht. Der Kanton Bern wird dem Kanton Wallis eine Mitteilung machen und der Kanton Wallis wird das Einkommen aus der Liegenschaft und den Vermögenswert besteuern.
Wie muss ich mein geleastes Fahrzeug deklarieren?
Da Sie weder Eigentümer noch Nutzniesser des Fahrzeugs sind, muss es nicht als Vermögen deklariert werden.
Kann ich die geschuldete Bundessteuer vom abgelaufenen Steuerjahr vom Vermögen abziehen?
Ja, die Steuerbehörden lassen diesen Abzug zu, auch wenn die Rechnung erst im laufenden Jahr verschickt wurde. Dies darum, weil die Schuld das letzte Jahr betrifft. Ein Abzug ist auch möglich für die Ratenrechnungen der Kantons- und Gemeindesteuern des Vorjahres, wenn diese noch nicht bezahlt wurden.
Was muss ich unternehmen wenn ich eine definitive Veranlagung erhalte?
Sowohl die Veranlagungsverfügung als auch die Schlussabrechnung kann angefochten werden. Zu beachten ist dabei die Einsprachefrist; diese beträgt 30 Tage !!! Sie gilt sowohl für Fehler, die möglicherweise beim Ausfüllen der Steuererklärung passiert sind als auch für Korrekturen, welche die Steuerverwaltung vorgenommen hat und mit denen die Steuerpflichtigen nicht einverstanden sind.
Es ist daher wichtig, dass die Steuerpflichtigen die Veranlagungsverfügung und die Schlussabrechnung genau und rechtzeitig prüfen! ( Oder rechtzeitig dem Treuhänder zur Kontrolle senden). Wenn die Einsprachefrist nicht genutzt wird, werden die Verfügung und die Schlussabrechnung rechtskräftig.
Es ist daher wichtig, dass die Steuerpflichtigen die Veranlagungsverfügung und die Schlussabrechnung genau und rechtzeitig prüfen! ( Oder rechtzeitig dem Treuhänder zur Kontrolle senden). Wenn die Einsprachefrist nicht genutzt wird, werden die Verfügung und die Schlussabrechnung rechtskräftig.
Welche Unterlagen muss ich ihnen liefern, damit sie unsere Steuererklärung ausfüllen können?
Am einfachsten verwenden sie die Steuererklärung vom Vorjahr als Grundlage. Wenn Sie zu jeder Position in der alten Steuererklärung die neuen Belege und Angaben haben und neue oder wegfallende Ereignisse begründen, haben sie bereits einen wesentlichen Beitrag zur Erstellung der neuen Steuererklärung geleistet.
Wir empfehlen, bei umfangreichen Wertschriftenverzeichnissen unbedingt ein Steuerverzeichnis durch die Bank erstellen zu lassen.
Bis wann muss ich meine Steuererklärung eingereicht haben?
Das korrekte Datum des Einreichens ihrer Steuererklärung können die steuerpflichtigen Personen dem Deckblatt der Steuererklärung entnehmen. Generell kann aber festgehalten werden, dass die Steuererklärung bis spätestens an den folgenden Daten abgegeben werden muss:
15. März für Steuererklärungen von
- natürlichen Personen, die einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen;
- Erbengemeinschaften, Miteigentümergemeinschaften (Virtuelle Steuersubjekte ohne selbstständiges Erwerbseinkommen)
15. Mai für Steuererklärungen von
- natürlichen Personen, die einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen;
- Personengesellschaften, Baugesellschaften und Konsortien (Virtuelle Steuersubjekte mit selbstständigem Erwerbseinkommen);
- natürliche Personen, die einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen aber an einem Virtuellen Steuersubjekt beteiligt sind;
- natürliche Personen, die in wesentlichem Masse an einer Kapitalgesellschaft beteiligt sind.
31. Juli (resp. 7 Monate nach Geschäftsabschluss) für Steuererklärungen von juristischen Personen.
Kann ich die Frist für die Abgabe der Steuererklärung erstrecken lassen?
Als steuerpflichtige Person des Kantons Bern haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fristverlängerung für die Steuererklärung der natürlichen Personen sowie der virtuellen Steuersubjekte ( Erbengemeinschaften, Miteigentum usw.) online über das Internet zu erfassen und bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern einzureichen.
Fristverlängerungen, welche online über das Internet erfasst werden, können anschliessend direkt in die Veranlagungssysteme der Steuerverwaltung übernommen werden. Sie können direkt nach der Erfassung der Fristverlängerung eine Bestätigung ausdrucken, welche als Beleg für das erfolgreiche Einreichen dient. Sie erhalten keine weitere Bestätigung per Post zugestellt.
Fristverlängerungen, welche online über das Internet erfasst werden, können anschliessend direkt in die Veranlagungssysteme der Steuerverwaltung übernommen werden. Sie können direkt nach der Erfassung der Fristverlängerung eine Bestätigung ausdrucken, welche als Beleg für das erfolgreiche Einreichen dient. Sie erhalten keine weitere Bestätigung per Post zugestellt.
- Eine Online-Fristverlängerung bis 15. September ist kostenlos.
- Eine Online-Fristverlängerung bis maximal 15. November kostet 10 Franken.
- Die Gebühr wird in der Schlussabrechnung fakturiert.
- Wenn innerhalb der Einreichefrist oder bis zum Ablauf der gewährten Fristverlängerung keine Steuererklärung eingereicht wird, erfolgt eine kostenpflichtige Mahnung (CHF 60).
- Bei Todesfällen wird die Frist von 30 Tagen zur Einreichung der Steuererklärung auf Wunsch hin verlängert.
- Eine Fristverlängerung für virtuelle Steuersubjekte sowie für unterjährige Fälle von natürlichen Personen ist kostenlos.
Was ist die Folge, wenn ich die Steuererklärung nicht abgegeben habe?
Wird die Steuererklärung ohne rechtzeitiges Fristerstreckungsgesuch nicht termingemäss abgegeben oder läuft eine erstreckte Frist unbenutzt ab, erfolgt eine Mahnung. Pro Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 60.- erhoben. Wird nach einer zweiten Mahnung die Steuererklärung nicht eingereicht, wird die Steuer von Amtes wegen festgesetzt. Bei einer solchen Veranlagung nach pflichtgemässem Ermessen (Amtliche Einschätzung) ist eine Einschätzungsgebühr zu bezahlen.
Muss ich meine Ferienwohnung im Ausland in der Steuererklärung angeben?
Ja. Alle Grundstücke und Liegenschaften sind im In- und Ausland in der Steuererklärung anzugeben. In der Steuerausscheidung werden die Grundstücke und Liegenschaften zur Besteuerung dem Kanton bzw. Staat zugeteilt, in dem sie liegen. Auswärtige Grundstücke und Liegenschaften werden nur zur Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt (sog. Progressionsvorbehalt).
Ich habe eine Schenkung erhalten. Muss ich diese in der Steuererklärung angegeben?Ja. Schenkungen und Erbschaften sind im Hauptformular auf Seite 1 und im Formular 8 unter der Zif. 8.5 Schenkungen, Vorempfänge anzugeben
Ja. Schenkungen und Erbschaften sind im Hauptformular auf Seite 1 und im Formular 8 unter der Zif. 8.5 Schenkungen, Vorempfänge anzugeben.
Wie lange muss ich meine Steuerakten (Kopie der Steuererklärung, Kopien von Beilagen und Belegen, Buchhaltungsunterlagen usw.) aufbewahren?
Die Steuerakten zu den letzen 10 Steuerjahren sind aus Beweisgründen aufzubewahren.