Mehrwertsteuer
Steuersatz | Steuersatz | |
bis 31.12.2010 | ab 01.01.2011 | |
Normalsteuersatz | 7.6 % | 8.0 % |
Reduzierter Satz | 2.4 % | 2.5 % |
Sondersatz für Beherbergungsleistungen | 3.6 % | 3.8 % |
Massgebend für den anzuwendenden Steuersatz ist weder das Datum der Rechnungsstellung noch das Datum der Zahlung, sondern der Zeitpunkt respektive der Zeitraum der Leistungserbringung. Für Leistungen, die ab dem 1. Januar 2011 erbracht werden, sind die neuen Steuersätze zu fakturieren. Leistungen, die zu den alten Sätzen steuerbar sind, und Leistungen, die zu den neuen Sätzen steuerbar sind, dürfen in der gleichen Rechnung aufgeührt werden. Das Datum oder der Zeitraum der Leistung muss jedoch in der Rechnung ersichtlich sein.
Quelle: Info Steuerverwaltung Kanton Bern
Nachfolgend finden Sie diverse Links im Zusammenhang mit dem Thema Mehrwertsteuer:
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV